Die Neuregelungen für Steuerjahr 2016 in Sachen "Arbeitszimmer" sind eine Ohrfeige für den Kleingewerbetreibenden. Großunternehmen setzen komplette Gebäude ab. Man fragt sich - wo beginnt die Selbständigkeit? - das Arbeitszimmer soll nun vollkommen abgeschlossen sein - keine Wohnelelemente, keine Arbeitsecke oder Durchgangsraum können nunmehr anteilig mehr in Abzug gebracht werden. Der Bundesfinanzhof definiert 100% berufliche Nutzung. Nicht mal eine kleine Pauschale ist drin - man könnte das Verhältnis der Einnahmen zwischen den einzelnen Einkommensarten als Berechnungsgrundlage definieren, wenn man Mißbrauch vermeiden möchte - jaja, der Mensch ist jedoch ein Gelegenheitsentscheider und keine logische Maschine ohne Emotionen. So funktioniert auch Politik. Aber kommt uns das nicht irgendwie bekannt vor? Die Schere - Reich und Arm - in der Mitte ist kein Platz mehr in Deutschland. D.h., Arbeitnehmer, die nebenher versuchen über nebenberufliche Selbständigkeit ihren Lebensunterhalt aufzubessern, fragen sich doch ob sie für den deutschen Arbeitsmarkt nicht qualifiziert genug waren.
Wenn man von den 3 Säulen der Altersvorsorge spricht, fragt man sich bis heute inwieweit diese überhaupt Sicherheit versprechen könnten.
Säule 1: Die gesetzliche Rente gerät politisch gesehen jedes Jahr unter Beschuss. Die Anzahl der Arbeitsjahre aufgrund hoher Lebenserwartung soll immer wieder erhöht werden, um der Bevölkerungsexplosion entgegen zu treten - die Deutschen werden zu alt. Ein altes Problem. Dabei ist ein kurz vor Rentenbeginn betroffener Bürger, beispielsweise eine erkrankte Person sowie eine Person, die bereits bei Verbrauchssteuern auf Tabak (Raucher), Alkohol (Abhängige) oder andere schädliche Lebensmittel bereits viele Steuern gezahlt hat, doppelt gestraft, sollte diese in die Sozialversicherung lange Jahre eingezahlt haben. Er erlebt die Rente erst gar nicht und seine Erben bekommen seine eingezahlten Rentenbeiträge auch nicht zurück gezahlt. Darüber denken die Deutschen wohl kaum nach. Man nimmt es einfach so hin - so nach dem Motto: "Die Politiker machen das schon!"; die Politiker selbst müssen gar nicht lange arbeiten, es sei denn, sie haben es vorher bereits in der freien Wirtschaft getan - ihr Rente ist gesichert. Tragen die wirklich Verantwortung für uns? Sie wollen es, indem sie diskutieren und so entscheiden, dass die Gelder hin- un her verschoben werden mit dem Resultat, das Gefühl zu haben etwas zu bewirken - aber häufig kommen nur "Peanuts" dabei heraus. Problematisch ist die Beitragsbemessungsgrenze, die die breite Masse einkommentechnisch erst gar nicht erreicht. Die Beitragsbemessungrenze stieg 2018 auf 6500 EUR in der allgemeinen Rentenversicherung (2017 waren es 6350 EUR). Wer weniger sozialversicherungspflichtig verdient, kann sich nicht privat versichern. Ein Träumchen, wenn man bedenkt, was man bei privater Anlage mit mehreren hundert EURO im Monat anstellen kann. Wir zahlen in den großen Pott ein. Aber so ist es im Land der Gegensätze. Gut ausgebildet sein, heißt noch lange nicht, dass man die Beitragsbemessungsgrenze knacken wird. Die Deutschen sind Meister der Verwaltung und legen Wert auf Sicherheit. Nicht jeder hat den Mut, sich selbständig zu machen - man entscheidet sich eher für das Modell Zahlemann & Söhne. Säule 2: Die Privaten Zusatzvorsorgen wie Lebensversicherung, Rentenversicherungen, die wir auf Anraten abgeschlossen haben, sind leider auch nicht mehr das Gelbe vom Ei. Mittlerweile werden fondgebundene Produkte favorisiert, da die Zinsen seit Jahren die Renditen schmählern. Die ursprünglich hohen genannten Überschussbeteiligungen klassischer Produkte sind nicht mehr vorhanden insbesondere wenn ganze Versicherungsunternehmen verkauft werden und der Endkunde plötzlich in die Röhre schaut - nicht selten fehlen lt. ursprünglicher Berechnung 50 bis 100 Tausend Euro am Ende. Niemand ersetzt den Schaden. Eine vor 2005 abgeschlossene Lebens- oder Rentenversicherung allerdings darf später nicht besteuert werden. Ein wenig Hoffnung für die diejenigen Zahler, die Ausdauer zeigen. Ab 2005 verloren diese Produkte an Attraktivität. Anlagen in Gold und natürlich nach wie vor Immobilien setzen auf Beständigkeit. Die Generation von Erben geniessen später Ihre Immobilie, die Ihre Rente wie ein Einkommen versüßt. Besonders erschreckend ist es, wenn jemand im Rahmen der ehelichen Scheidung feststellen muss, dass er möglicherweise an die Armutsgrenze gedrückt wird, wenn bei der Berechnung von Unterhalt im Allgemeinen nur noch 4 Prozent vom Jahresbrutto akzeptiert werden. Der restliche Überschuss wird als Teil einer Summe betrachtet, die sich im Betrag von 1200.- wiederspiegelen sollen. Davon soll Miete, Auto, Leben, Kleidung, Versicherungen usw. bezahlt werden. Die eigene Vorsorge, was die bisherigen freiwilligen hohen Beiträge zur privaten Altersvorsorge betrifft, waren für die "Katz". Wenn man die Policen in bisheriger Höhe weiterbedienen möchte, lebt man wie ein Bedürftiger! Es gibt wohl dann auch noch Sonderfälle, die insbesondere bei Scheidungen für Unheil sorgen: Folgender realer Fall: Jemand hat vor der Scheidung ca. 20 Jahre mietfrei mit im elterlichen Mehrfamilienhaus der Exfrau gewohnt (die Partnerin heute noch mietfrei ohne Eigentum). Die Wohnung / weitere Immobilien war noch nicht erbtechnisch überschrieben. Also wird man das mietfreie Wohnen möglicherweise für den Partner, der ausziehen musste, nicht als eheprägend ansehen können. Der Schaden besteht darin, dass der Partner plötzlich Miete zahlen muss. Diese ist Teil der 1200.- EUR, die man unterhalsrechtlich nur noch behalten durfte - das mietfreie Wohnen müsste der Exfrau im Rahmen der Unterhaltsberechnung angerechnet werden, indem der andere Ehepartner weniger Unterzahlt zahlen würde - dieses Problem kann allenfalls der Richter lösen. Ich will damit nur sagen, dass man ohne Gütertrennung, was die Altersvorsorge betrifft, die absolute "Arschkarte" zieht. Man verliert bei einem Versorgungsausgleich nicht selten runde 100 Tausend Euro an gesetzlichen und privaten Rentenansprüchen, die an den Ex-Partner gehen, wenn man alles allein eingezahlt hat. Dabei wird nicht gefragt, wer die Beiträge gezahlt hat im Rahmen der solidarischen Ehe. Die Rentenansprüche beider Partner werden in Rentenpunkte umgerechnet und gemäß Ehezeit verteilt. Unsere Gesetze lassen da kaum Spielräume, da unser Verwaltungsapparat eh schon auseinander zu platzen droht. Die dritte Säule, die betriebliche Altersvorsorge, sorgte bis heute im Rahmen der Krankenkassenmodernisierung mal wieder für Aufsehen. Seinerzeit wurden interessante sogenannte Direktversicherungen abgeschlossen, die im Alter für für Wohlstand sorgen sollten. Die Versorgunsbezüge sollen nun sozialversicherungspflichtig besteuert werden bei Rentnern. Da gibt es ganz unterschiedliche Fallstricke. Bei einer Direktversicherung wurde damals vom Berater empfohlen, das Weihnachts- und Urlaubsgeld in die Pensionskasse einzuzahlen. Dadurch zahle man weniger Steuern - ein guter Anreiz für mehr Rente später bei gleichzeit mehr Geld im Portmonnaie? Ab 1. Januar 2004 soll der Bezieher von Betriebsrenten Krankenversichrungsbeiträge auf Ihre Rente bezahlen...was man dagegen unternehmen kann, kann beim VDK nachgelesen werden: Link: https://www.vdk.de/deutschland/pages/musterklagen/11388/kkbeitraege_auf_betriebsrenten Zum Schluss möchte ich anmerken, dass ich es für einen Skandal nach wie vor finde, dass Renten überhaupt besteuert werden in Deutschland, 1 der 7 Einkommensarten. Es soll Bürger geben, die sich sagen. Warum soll ich arbeiten gehen? Wofür die private Altersvorsorge, wenn man doch in unserem Lande nicht hungern braucht und ein jeder doch seine Grundrente aus dem großen Pott bekommt? Wenn jeder so denken würde, wäre das System der sicheren sozialen Versorgung in Deutschland schon lange auseinandergefallen. In diesem Sinne wünsche ich Gesundheit für alle mit dem Ziel, die Rente nicht nur zu erreichen, sondern noch viele Jahre auf das harte Berufsleben zurück blicken zu können stets das Motto im Auge: "Weniger ist mehr!".