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Viel Spaß beim Querlesen!

Rubrik Fehlverhalten

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Strassenverkehr

Betagte Rentner und Auto fahren

// von admin am 16.05.2016

Auf den Straßen tauchen Autofahrer auf, die sich nicht an die empfohlene Geschwindigkeit halten. Betagte Autofahrer sind sich selbst dieser Gefahr oftmals nicht bewusst, was sie anderen Verkehrsteilnehmern antun. Pendler geraten in Zeitnot und neigen nicht selten zu gefährlichen Überholmanövern.
So lauern auch durch Langsamfahrer erhebliche Gefahren im Straßenverkehr. Gekennzeichnet durch Kolonnenbildung auf Landstraßen. Da heißt es Nerven behalten und nicht voreilig überreagieren.

Rücksichtsloses Fahren im Kreisel

// von admin am 28.03.2017

Der Kreisel ist eine geniale Erfindung - aber nur solange sich alle an die Regeln der Vernunft halten. Wer im Kreisel fährt hat Vorfahrt - das heißt jedoch nicht, dass man im Kreisel ein Rennen veranstaltet und den in den Kreisel fahrenden Autofahrern keine Reaktionszeiten lässt. Also: Langsam hineinfahren und blinken
nicht vergessen. Insbesondere Fahranfänger denken hier häufig nicht mit.

Abzocke auf Kundenparkplätzen

// von admin am 02.01.2020

Im Oktober 2019 durfte ich erfahren, was es heißt auf einem Parkplatz eines Einkaufsladens die Parkscheibe nicht richtig gestellt zu haben. Nach 6 Wochen erfuhr ich kurioserweise über einen E-Post-Brief, dass ich mein Knöllchen noch nicht bezahlt habe. Die besagte Firma Loy...Park....aus Dortmund wies mir dann über Fotos nach, dass sich unter dem rechten Scheibenwischer so ein kleines Röllchen befand - vom Fahrersitznicht sichtbar, da meine Scheibe im unteren Bereich schwarz getönt ist. An diesem Tag hat es auch geregnet und es war sehr stürmisch.

Rein rechtlich gesehen hat es keinen Zugang des Knöllchens gegeben, da mein PKW kein Ansprechpartner ist - zumal auch ein Halter nicht der Ansprechpartner sein muss sofern jemand anderes fuhr - war jedoch nicht der Fall. Jedenfalls sollte ich knapp 40 EUR bezahlen, d.h. 30 EUR + Mahngebühr! Extrem überhöht: Für Privatparkplätze gelten andere Regeln und nicht der allgemeine Bußgeldkatalog der Stadt.

Abzocke auf Kundenparkplatz

Ärgerlich ist, dass ich im besagten Laden Stammkunde war. Nach Erkundigung stellte sich heraus, dass der Ladenbesitzer als Mieter des Kundenparkplatzes hier keine Handhabe hätte. Selbst der Filialleiter sei von dem Parkplatzbetreiben bereits abgezockt worden. Er habe nur für ein paar Minuten vergessen seine Parkscheibe zu aktivieren! Meistens ist das keine gute Kundenwerbung, zumal man beim Befahren des Parkplatzes erst einmal ein großes Werbeschild des Laden erkennen kann mit dem Hinweis Parkplatz mit Name Geschäft - recht kundenfreundlich, was sich allerdings aufgrund der zusätzlichen Beschilderung, die zu hoch hängt, d.h. für Autofahrer nicht sichtbar, später zu einem unerwünschten Kauferlebnis offenbart. Ist man erst einmal auf dem Parkplatz, befindet man sich psychologisch bereits im Kaufrausch und sucht nicht freiwillig nach zusätzlichen angebrachten AGBS eines Parkplatzbetreibers - alles recht durchdacht.

Der Parkplatzbetreiber kann jedenfalls von diesem Geschäft prächtig leben zumal er auch damit wirbt, diesen Überwachungsservice für Geschäftskunden zusätzlich anzubieten; davon kann man nur abraten im Interesse des Ladenbesitzers nur abraten. Als Argument für diesen Abzockservice wird eine Parkplatzknappheit in Zentren vorgegeben, was meistens in Randgebieten mit großen Einkaufzentren eh nicht der Fall ist wie im besagten Vorfall auch.

Ich versuchte um Kulanz zu bitten - jedoch ohne Erfolg. Auf die Frage, ob man mit diesen überhöhten sogenannten Parkgebühren nicht die Kunden des Geschäfts verprelle, erhielt ich von einem Verantwortlichen die Aussage: "Wir können damit gut leben!" - davon bin ich überzeugt. Leider sind nur wenige Menschen nervlich dazu in der Lage, gegen ein solches Szenario rechtlich anzugehen, da es Zeit und Geld für beide Seiten häufig nicht lohnt, deshalb entschloss ich mich vor Ablauf der Frist das überhöhte Entgelt für mein Vergehen als Kunde zu entrichten - im Hinterkopf, dass die Mitarbeiter der Parkfirma ja auch irgendwie leben müssten. Viele können sich heute ihren Job nicht aussuchen. Ein letzter Hinweis: Bevor Sie den Laden betreten, suchen Sie nach zusätzlichen blauen Hinweisschildern eines Parkplatzbetreibers mit Parkbedingungen auf deren Rückseite, die von weit unten so gut wie nicht lesbar sind; denn 30 bis 40 EUR kann man im Laden ausgeben - aber nicht auf dem Parkplatz!